Bier – Reinheitsgebot und Geschichte

Bayerisches Reinheitsgebot

Kennen Sie die älteste heute noch gültige Lebensmittelvorschrift der Welt? Dies ist das fürs Bierbrauen geltende Bayerische Reinheitsgebot von 1516.

In Bayern werden an die 4000 Bier-Markenspezialitäten gebraut und dies natürlich immer nach dem Bayerischen Reinheitsgebot. Das Bayerische Reinheitsgebot ist die älteste heute noch gültige Lebensmittelvorschrift der Welt.  Herzog Wilhelm IV. erließ es im Jahr 1516 in Ingolstadt. Es besagt, das Bier nur aus Gerste (später Gerstenmalz), Hopfen und Wasser gebraut werden darf.

Bier Reinheitsgebot
Bier Reinheitsgebot

Das Bild zeigt ein Wandgemälde mit dem Text des Bayerischen Reinheitsgebotes, zu finden an der Außenfassade der Brauerei Fuchsbeck in Sulzbach-Rosenberg.

Text des Bayerischen Reinheitsgebotes von 1516:
Ganz besonders wollen wir, dass forthin allenthalben in unseren Städten und Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen.

Im Jahr 2016 wurde dieses Gebot 500 Jahr alt.


Was ist der Unterschied zwischen Bayerischem und Deutschem Reinheitsgebot?

Als erstes Deutsches Reinheitsgebot, das einheitlich für das ganze Land anzuwenden war, gilt das von Kaiser Wilhelm 1906 für das Deutsche Reich erlassene Reinheitsgebot. Derzeit ist das in der Neufassung des Vorläufigen Biergesetzes vom 29.07.93 enthaltene Reinheitsgebot für Deutschland gültig. Darin wird festgelegt, dass für die Herstellung von untergärigem Bier nur Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser verwendet werden dürfen. Bei der Herstellung von obergärigem Bier darf zusätzlich anderes Malz und reiner Rohr-, Rüben- und Invertzucker zugesetzt werden. Außerdem ist ein Farbmittel aus Stärkezucker bzw. aus einem dem als Zutat erlaubten Zuckerarten zulässig.

Das Bayerische Reinheitsgebot hingegen gilt bereits seit 1516 und wird auch heute noch in Bayern angewandt. Nach wie vor ist in Bayern bei der Herstellung obergäriger Biere die Verwendung des Rohr-, Rüben oder Invertzuckers verboten. Dies gilt selbstverständlich auch für bayerische Biere, die ausgeführt werden. Die weitere Anwendung des Bayerischen Reinheitsgebot für die bayerischen Braustätten wurde 1918 beim Eintritt Bayerns in die Weimarer Republik rechtlich gesichert. Nach diesem Reinheitsgebot wird bis heute in Bayern gebraut!

Tipp: mehr Infos zum Reinheitsgebot finden Sie in dem Buch Ohne Bayern kein Bier – Ohne Bier kein Bayern: 500 Jahre Bayerisches Reinheitsgebot (Anzeige*)


Geschichte des Bieres

Bereits 3000 v. Chr. wurde von den Sumerer eine Art Bier (mit vergorenem Brotteig) gebraut, ebenso dann von den Babyloniern, Ägyptern und  Germanen.  Aus dem Jahre  800 v. Chr. stammt der älteste Nachweis dafür, dass auch auf deutschen Boden Bier gebraut wurde (gefundene Bieramphoren in Kasendorf bei Kulmbach). Das Bier erfreute sich immer größerer Beliebtheit. Klöster machten in früheren Jahrhunderten den weltlichen Brauereien beim Bierverkauf Konkurrenz. Mönche untersuchten alte Schriften auf Hinweise zur Brautechnik. Dies bedingte, dass ihr Bier oftmals besser schmeckte als das der Brauereien des Umfeldes.

Angeblich soll in Brabanter Klöstern zum ersten Mal Hopfen zum Würzen verwendet worden sein. Daraus entstand wahrscheinlich die Sage, das König Gambrinus der Erfinder des Bieres sei. Auch heutzutage wird dieser noch als Schutzpatron der Brauer und Bierliebhaber verehrt.

Einst standen die Brauer vor dem Problem, wo sie im Sommer ihr Bier kühlen sollten, da nur vom 29. September bis zu Sankt Georg am 23. April gebraut werden durfte. 
Hierzu wurden in Wäldern vor den Städten Keller gegraben, aus denen die Kellerwirtschaften entstanden. Die Brauer verkauften ihre Biere direkt an die Bevölkerung und stellten deshalb Tische und Bänke unter die Bäume. Den Wirten passte dies nicht – sie wollten dass die Brauer nur an sie selbst und nicht an jeden das Bier verkaufen sollten.
König Ludwig I. bestimmt daraufhin, dass der Ausschank über den Kellern erlaubt sei, verfügte aber auch, dass der Brauer kein Essen verkaufen durfte. Wer also sein Bier unter den Bäumen genießen wollte, musste sich seine Brotzeit selbst mitbringen; der traditionelle Biergarten war entstanden.
Besonders passend zum Bier sind Weißwurst, Brez´n, Rettich und Obatzda.

Buchtipp: Genuss mit Geschichte: Reisen zu bayerischen Denkmälern – Brauhäuser, Bierkeller, Hopfen und Malz (Anzeige*)

Weitere Beiträge auf unserer Website rund ums Thema Bier:
Alkoholfreies und leichtes Bier
Bier – Bayerische Brauereien
Biermuseen und Brauereimuseen in Bayern
Bier – Biersorten, Bierbrauen, Inhaltsstoffe
Bierwanderwege und Biertouren

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert